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24-Stunden-Party-Marathon?

24-Stunden-Party-Marathon?

Von Thomas Waetke 4. Mai 2022

Vor ein paar Tagen habe ich einen Bericht über eine Kneipe gelesen, die einen 24-Stunden-Marathon hinter sich gebracht hatte: Die Inhaber waren fix und fertig; im Bericht dankte sie ihren Mitarbeitern, die so lange durchgehalten hätten.

Anwaltstypisch fiel mir gleich ein: Arbeitszeit…

Das Arbeitszeitgesetz gilt für Arbeitnehmer, und zwar zu deren Sicherheit und Schutz. Dementsprechend humorlos reagiert das Gesetz auf den Wunsch vieler Veranstalter und anderer Arbeitgeber, das Personal für die Dauer der Veranstaltung (meist inklusive Aufbau, Abbau und Reisen) einzusetzen.

Soll der Einsatz ohne mindestens 11-stündige Ruhezeit ablaufen, muss man unter 10 Stunden bleiben. Selbst viele kleine Pausen ändern daran nichts – ganz im Gegenteil: Je mehr Pausen eingebaut werden, desto schwieriger wird es, dass die 11-stündige Ruhezeit stattfinden kann.

Kein Argument für eine überzogene Arbeitszeit ist der Wunsch der Arbeitnehmer: “lieber arbeiten wir jetzt etwas länger…”. Ebenfalls kein Argument ist die Behauptung, man habe nicht genug Personal, um mehrere Schichten arbeiten zu lassen. Das Arbeitszeitgesetz ist hier relativ streng, Ausnahmen sind selten.

Immerhin, Verstöße gegen bspw. die Arbeitszeitlänge kann eine Straftat sein (siehe § 23 ArbZG), wenn

  1. der Arbeitgeber sie vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
  2. beharrlich wiederholt.

Das heißt: Arbeitgeber sollten das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir erleben es in unserer anwaltlichen Praxis immer wieder, dass Anzeigen anonym erfolgen, und plötzlich die Arbeitsschutzbehörden auch vergangene Veranstaltungen überprüfen.

Wir beraten Sie gerne bei den Möglichkeiten, die das Arbeitszeitgesetz bietet; es sind wenige, und oftmals wird man hier schnell an Grenzen stoßen. Wir beraten Sie gerne auch mit Blick auf Arbeitszeitmodelle, oder Alternativen zur Festanstellung – hier spielt eine wichtige Rolle eine saubere Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit.

Rufen Sie uns an unter 0721 1205060 oder schicken Sie eine E-Mail an info@eventfaq.de oder nutzen Sie direkt unser Formular für eine Beratungsanfrage.

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