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aus dem Eventrecht
Davon träumt jeder Veranstalter: Volles Haus. Für eine 16-jährige Nachwuchsveranstalterin aus Australien kam es erst gar nicht so weit:
Über Facebook hatte sie mit Angabe ihrer Adresse zu ihrer Geburtstagsfeier eingeladen und ihre Freunde auch aufgefordert, ihrerseits weitere Freunde mitzubringen. Schon nach wenigen Tagen konnte das Mädchen 200.000 Zusagen verzeichnen – die Party wurde nun abgesagt, die Polizei wird dennoch anrücken, da zu befürchten steht, dass so mancher Partygast die Absage nicht mitbekommen hat.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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