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Die Folgen eines ungenauen Vertrages

Die Folgen eines ungenauen Vertrages

Von Thomas Waetke 24. Mai 2016

Ein Vertrag kann grundsätzlich mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden.

Sinnvollerweise wird der Vertrag schriftlich festgehalten, damit es später nicht unnötigerweise Streit gibt über den Inhalt. Einen Vertrag zu erstellen ist aber eine Kunst für sich.

Die Kunst besteht darin,

  • die individuellen Bedürfnisse des eigenen Mandanten zu ermitteln,
  • vorherzusehen, was passieren bzw. worüber es Streit geben könnte,
  • Klauseln so zu formulieren, dass sie den (hohen) Anforderungen von Gesetz und Rechtsprechung genügen,
  • die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zu kennen,
  • die richtigen, passenden sowie geeignetsten gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen,
  • mögliche geplante Gesetzesänderungen zu kennen und zu berücksichtigen,
  • Änderungen in der Rechtsprechung zu erahnen bzw. einzuschätzen.

Ein falsches Wort kann schon zur Unwirksamkeit der Klausel führen, oder zu Diskussionen und Nachteilen.

Die möglichen Folgen:

Manchmal passiert nicht viel, da bei unwirksamen oder fehlenden Klauseln die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind manchmal aber doch nachteilig, weshalb man ja gerade mithilfe eines Vertrages versucht, diese Nachteile loszuwerden.

Ungenaue Formulierungen führen oft zu Diskussionen und Unsicherheiten, die Geld kosten: Um keinen Prozess zu riskieren oder den Kunden nicht zu verlieren, verzichtet man lieber auf etwas Geld und einigt sich. Zuvor hat man aber ggf. mit anderen Beträgen kalkuliert, die nun fehlen.

Ein Streit kostet auch Zeit, Geld und Nerven: Mitarbeiter, vielleicht ein Anwalt und man selbst muss sich damit beschäftigen. Selbst wenn sich später herausstellt, dass man doch Recht hatte: Den eigenen Zeitaufwand bekommt man normalerweise nicht erstattet; das gehört zum Unternehmerrisiko.

Immer öfter werden unpräzise bzw. unwirksame Formulierungen in AGB auch kostenpflichtig abgemahnt (ebenso bspw. fehlerhafte Datenschutzhinweise oder Impressum auf der Webseite).

Daher ist empfehlenswert, nur professionell erstellte Verträge zu verwenden (und sie nicht bspw. im Internet von anderen Unternehmen zu kopieren).

Hier können Sie unverbindlich Ihren Vertrag prüfen lassen.

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Unsere Leistungen:

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