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Mehrere Veranstalter?

Mehrere Veranstalter?

Von Thomas Waetke 4. Oktober 2010

Jede Veranstaltung hat auch einen Veranstalter – oder mehrere. In der Praxis kommt es öfter vor, dass gar nicht klar ist, wer eigentlich Veranstalter ist. Und was passiert, wenn mehrere zusammen eine Veranstaltung organisieren?

Was ist ein Veranstalter?

Veranstalter ist, wer…

  • das wirtschaftliche Risiko trägt, und/0der
  • die Letztentscheidungsbefugnis hat, und/oder
  • als Veranstalter auftritt.

Es kommt nicht (nur) darauf an, ob jemand Veranstalter sein will oder nicht. Maßgebend ist vornehmlich der nach außen hervortretende Schein.

Veranstalter kann grundsätzlich jeder sein: Ein Mensch, eine Stadt, ein Verein, eine GmbH usw.

Auch mehrere Mit-Veranstalter?

Ja natürlich. Wenn mehrere Personen oder Unternehmen nebeneinander die Qualifikation des Veranstalters erfüllen, dann gibt es auch mehrere Mit-Veranstalter. Dabei ist – insbesondere aus steuerlichen Gründen – die Frage zu klären, ob diese mehreren Personen bzw. Unternehmen als Sammelsurium ein Veranstalter sind, oder tatsächlich mehrere Mit-Veranstalter, die nebeneinander existieren.

Es liegt auf der Hand, dass es schneller Streit geben kann, wenn mehrere Personen gleichberechtigt sind. Umso wichtiger sind klare Absprachen und Aufgabenverteilungen.

Sind mehrere zusammen ein Veranstalter, dann handelt es sich dabei um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR). Natürlich können die Beteiligten auch eine GmbH, einen Verein usw. gründen und sind dann eben Gesellschafter.

Neu in Deutschland ist die Unternehmergesellschaft (kurz: UG): Dabei handelt es sich um eine “Mini-GmbH”, die einerseits erheblich günstiger und einfacher zu führen ist, und die andererseits aber die Vorteile einer vollwertigen Kapitalgesellschaft innehat: Es haftet nur das vorhandene Kapital, und nicht der oder die Gesellschafter. Gerade im Veranstaltungsbereich macht es durchaus Sinn, als Veranstalter eine GmbH oder eine UG zu gründen, um nicht persönlich für jeden Fehler oder gar eine Insolvenz haften zu müssen.

Vor jeder Veranstaltung sollten sich die Beteiligten gut überlegen:

  • Wer ist Veranstalter?
  • Macht es Sinn, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, damit im Haftungsfall nicht die Privatperson bzw. der Gesellschafter, sondern das Kapital der Gesellschaft haftet?
  • Wer übernimmt welche Aufgaben? Je konkreter diese formuliert und ausdrücklich vereinbart sind, desto weniger gibt es später Streit.
  • Wer darf worüber entscheiden?
  • Wie werden Gewinn und Verlust aufgeteilt?
  • Wer wird Inhaber von Rechten (z.B. Markenrechte, Namensrechte, Urheberrechte usw.) bzw. wer darf sie nach welcher Maßgabe verwerten?

 

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