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13.000 Euro für eine Champagnerflasche?

13.000 Euro für eine Champagnerflasche?

Von Thomas Waetke 2. Mai 2023

Kostet eine Flasche Champagner 13.000 € oder “nur” 1.300 €? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Landgericht Düsseldorf, nachdem ein Gastwirt einen Gast auf Zahlung der Champagner-Flasche verklagt hat. Was war passiert?

In einem guten Frankfurter Restaurant feierten Gäste aus Düsseldorf. Der Gastgeber fragte nach einer “besonderen Flasche”, woraufhin der Sommelier eine Champagner-Flasche im Keller gesucht und gefunden hatte. Bis hierhin sind sich die Parteien noch einig, aber jetzt driftet die Geschichte auseinander:

  • Der Gastwirt behauptet, sein Mitarbeiter habe gegenüber dem Gast den Preis richtigerweise mit 13.000 € angegeben, und daher wollen man nun auch die 13.000 € haben.
  • Der Gast wiederum behauptet, man habe nur von 1.300 € gesprochen, und daher wolle er auch nur diese 1.300 € bezahlen.#

Ein Klassiker: Beide reden über das selbe, meinen aber nur das gleiche zu einem anderen Preis… Man ersetze die Champagnerflasche durch Leistungen des Technikers, durch weitergehende Räumlichkeiten der Location usw., d.h. derlei Missverständnisse kann es überall geben. Umso wichtiger also, dass Sie stets klar und unmissverständlich kommunizieren – und dafür sorgen, dass Sie das auch beweisen können.

Wie geht der Prozess aus?

Grundsätzlich muss derjenige, der etwas haben will, seinen Anspruch beweisen. D.h. der Gastwirt muss beweisen, dass er diese Champagnerflasche zum Preis von 13.000 € verkauft hat. Hier ist ja unstreitig, dass Kaufgegenstand die Champagnerflasche war, es geht nur um den Preis. Der Gastwirt muss also beweisen, dass ein Preis von 13.000 € vereinbart wurde.

Zeugen?

Hierzu kann er bspw. Zeugen benennen, z.B. seinen Sommelier. Auf der anderen Seite wird dann auch der verklagte Gast Zeugen benennen, nämlich seine Begleiter, die womöglich gehört haben, was der Sommelier gesagt hat.

Dann steht quasi “Aussage gegen Aussage”, und dann müsste das Gericht prüfen, welchen Zeugen es mehr glaubt (dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wenn die eine Seite mehr Zeugen aufbieten kann als die andere – das gilt umso mehr, wenn es Zeugen aus dem eigenen Lager sind und keine Fremden, die die Situation zufällig miterlebt haben.

Auch Umstände können sich auswirken

Was oft unterschätzt wird: Wenn die Zeugen nicht eindeutig zu einem Ergebnis führen, können auch die Umstände sich auswirken. Das könnten z.B. sein:

War für den Gast erkennbar, dass “sein” Preis von 1.300 € nicht passen kann? D.h. war erkennbar für ihn, dass die Flasche erheblich mehr wert sein musste?

Gab es eine leicht zugängliche Preisliste bzw. Getränkekarte?

Hat vielleicht derselbe Gast in der Vergangenheit bereits vergleichbare Flaschen gekauft?

War für den Gastwirt bzw. den Sommelier erkennbar, dass der Gast eine so teure Flasche (nicht) gewollt haben konnte?

D.h. es kann vielerlei Umstände geben, die sich auf den Einzelfall auswirken können. In dem Prozess wird es nun auf solche Details ankommen.

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