Die Bund-Länder-Konferenz fand am Freitag statt, die dortigen Beschlüsse betreffen auch die Veranstaltungsbranche. U.a. heißt es in den Beschlüssen:
… 3. Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) … inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.
… 6. Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
… 13. Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.
14. Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung. …
15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die im Dezember beschlossenen Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben daher weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich. …
Bemerkenswert ist in Ziffer 3. das Wörtchen “inzidenzunabhängig”… ob das verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Prüfungen standhält, bleibt abzuwarten.
Über Weihnachten und den Jahreswechsel haben wir die Aktualisierung der Landesverordnungen pausieren lassen. In den kommenden Tagen werden wir in unserer Länderübersicht die für Veranstaltungen relevanten Vorschriften wieder abbilden (die Verlinkung zu den Verordnungen ist geblieben).
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