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Gericht zur Ungleichbehandlung von Betrieben: Zeiten haben sich geändert

Gericht zur Ungleichbehandlung von Betrieben: Zeiten haben sich geändert

Von Thomas Waetke 27. Juli 2021

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat für Bayern die Regelung außer Vollzug gesetzt, wonach reine Schankwirtschaften im Innenraum geschlossen bleiben mussten. Erlaubt war zwar der Betrieb von Speisewirtschaften im Innenraum unter Beachtung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, aber keine Schankwirtschaften. Die Wirtin einer Bar hatte dagegen geklagt und in einem Eilverfahren nun Recht bekommen.

Das Gericht hat festgestellt, dass mildere Mittel zur Pandemiebekämpfung in Betracht kommen als eine komplette Schließung – bspw. die Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts, das Verbot von Alkoholausschank ab einer bestimmten Uhrzeit sowie Sperrzeitregelungen.

Insbesondere zwei Argumente führte das Gericht an, um die Rechtswidrigkeit der Ungleichbehandlung zu begründen:

  • Noch bei Pandemiebeginn habe es für den Bereich der Innengastronomie zwischen Speise- und Schankwirtschaften rechtlich erhebliche Unterschiede im typischen Betriebsablauf gegeben. Doch mittlerweile habe sich das „gesellige Zusammensein“ in Speisewirtschaften bei gesteigertem Alkoholkonsum den Verhältnissen in den Schankwirtschaften angepasst, schreibt das Gericht in seiner Entscheidung. Und weiter:
  • Man müsse auch berücksichtigen, dass „die Zeichen des politischen Kurses in letzter Zeit eher auf Lockerungen stehen“. Die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften dauere nun schon sehr lange an, sodass letztlich mit dem Pauschalverbot ein sehr schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit vorliege.

Meines Erachtens kann man an dem Urteil sehen, dass auch die Gerichte die gesellschaftliche Relevanz stärker in den Fokus rücken, und die Anforderungen an die Verordnungsgeber steigen, etwaige Verbote schlüssig zu begründen. Natürlich kann sich das aber wieder ändern, sollten die Inzidenzwerte erneut deutlich ansteigen. Umso mehr bleibt zu hoffen, dass politisch Lösungen in Umlauf kommen, die nicht nur mehr ausschließlich auf den Inzidenzwert abstellen.

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