Genehmigungen

Genehmigungen

Vielfach hat auch eine Behörde ein Wörtchen mitzureden: Je nach Veranstaltungsart müssen ggf. Genehmigungen beantragt werden.

Beachten Sie, dass es in jeder Gemeinde / jedem Bundesland verschiedene Voraussetzungen für eine Genehmigung geben kann, ebenso verschiedene Bezeichnungen oder Zuständigkeiten der Behörden. Und natürlich handeln örtliche Behörden auch nicht bundesweit identisch, d.h. schon eine Stadtgrenze kann zu einer anderen Entscheidung für die selbe Veranstaltung bzw. den selben Antrag führen. Dementsprechend gibt es nicht das eine richtige Vorgehen.

Achtung!
Entgegen der üblichen Meinung darf sich der Veranstalter nicht (blind) auf eine erteilte Genehmigung verlassen. Er muss trotzdem bzw. zusätzlich prüfen, ob er mehr unternehmen muss, als ihm die Genehmigung vorschreibt. Die Genehmigung gibt normalerweise nur die Mindest-Bedingungen vor.

Grundsätzlich ist eine “Genehmigung” erforderlich, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen oder auch eine private Veranstaltung, die aber die Öffentlichkeit beeinträchtigt. Findet die Veranstaltung aber in einer genehmigten Versammlungsstätte statt, muss die Veranstaltung selbst nicht auch nochmals genehmigt werden – es sei denn, in der Veranstaltung finden genehmigungspflichtige Vorgänge statt (z.B. weil ein Feuerwerk gezündet werden soll).

Meine Empfehlung:

Sehen Sie eine Genehmigungsbehörde nicht als Gegner, sondern als Partner. Natürlich kommt es vor, dass Behördenmitarbeiter es auch mal übertreiben oder etwas nicht wissen; allerdings hat das Genehmigungsverfahren den rein praktischen Nutzen, dass ein objektiver Dritter Ihr Vorhaben durch eine ganz andere Brille bewertet. Binden Sie die Behörde frühzeitig ein!

AUSGEWÄHLTE FAQ

Was kann passieren, wenn für eine Veranstaltung keine Genehmigung vorliegt?

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Unter gewissen Umständen kann die Durchführung einer Veranstaltung verboten werden. Wann, beschreibe ich hier:

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Unter gewissen Umständen kann die Durchführung einer Veranstaltung verboten werden. Wann, beschreibe ich hier:

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Diese Frage lässt sich gar nicht so einfach beantworten, hier finden Sie aber ein paar Tipps:

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Vielfach wird die Meinung vertreten: Wenn ich eine Genehmigung habe, habe ich kein Risiko mehr. Stimmt das?

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Wann kann die Genehmigungsbehörde vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept fordern? Diese Frage ist gar nicht so einfach:

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Wenn ein Veranstalter verkehrslenkende Maßnahmen beantragt, wer bezahlt dafür die Kosten?

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Wenn ein privatwirtschaftliche Organisation ein Straßenfest unter gewisser städtischer Beteiligung veranstaltet – kann dann eine Partei Zugang dorthin verlangen dergestalt, dass man sich mit einem Stand beteiligen darf?

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Welche Verantwortung trägt der Behördenmitarbeiter, wenn er Fehler bei der Genehmigung macht?

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