Gefährdungsbeurteilung

Begriff aus dem Lexikon
Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutz die systematische Ermittlung und Bewertung relevan­ter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Sie betrachtet alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeits­abläufe im Betrieb.

Eine Grundlage der Gefährdungsbeurteilung findet sich in § 5 Arbeitsschutzgesetz:

  • Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
  • Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
  • Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
    • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
    • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
    • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
    • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
    • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
    • psychische Belastungen bei der Arbeit.

Bewährt haben sich folgende Schritte, die  in dem Portal der BAuA (siehe unten) genauer dargestellt werden:

  1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,
  2. Ermitteln der Gefährdungen,
  3. Beurteilen der Gefährdungen,
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
  5. Durchführen der Maßnahmen,
  6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.

Übrigens muss der Arbeitgeber auch beurteilen, ob ggf. werdende oder stillende Mütter gefährdet sein könnten – auch dann, wenn gerade keine Frau an dem jeweiligen Arbeitsplatz arbeitet (§ 10 MuSchG).

Rechtliche Grundlagen:

dann u.a.:

In unserer Aufstellung der relevanten Regelwerke finden Sie eine Vielzahl der für eine Veranstaltung geltenden Vorschriften:

Info-Portal der BAuA:

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Informationsseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), hier finden Sie Antworten auf u.a. folgende Fragen:

  • Wie ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen?
  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Wer berät und unterstützt?
  • Wer muss beteiligt werden?

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