Checkliste: Vertrag zwischen Veranstalter und Eventagentur
Vertrag zwischen Veranstalter und Eventagentur
Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier aus dem Vertragsrecht mit einer Checkliste für das Verhältnis zwischen einem Veranstalter und einer Eventagentur.
Rechtlicher Hinweis:
Beauftragt der Veranstalter eine Eventagentur mit der Planung und Durchführung, ist empfehlenswert, u.a. über folgende Punkte mit der Agentur zu sprechen bzw. diese schriftlich festzuhalten. Vorsicht davor, fremde Verträge bspw. aus dem Internet zu kopieren: Abgesehen davon, dass diese urheberrechtlich geschützt sein können, lässt sich für den Laien oftmals die Qualität nicht einschätzen. Wie alt ist die Vorlage? Wie professionell wurde sie erstellt? Hat es seitdem Gesetzesänderungen oder neue Urteile gegeben? Und passt die Vorlage tatsächlich zu den individuellen Anforderungen des eigenen Unternehmens? Ich erlebe oft, dass fremde Verträge einfach kopiert werden, und hinterher gibt es dann oft mehr Ärger als Vorteile.
Klicken Sie dazu einfach in die Kreise neben den Fragen:
- Grün = ist umgesetzt,
- gelb = die Umsetzung läuft,
- rot = ist noch nicht umgesetzt.
Beachten Sie außerdem, dass insbesondere hier auch die datenschutzrechtliche Seite zu prüfen ist: Ist die Agentur ggf. Auftragsverarbeiter oder ist man gemeinsam verantwortlich für Teile der Datenverarbeitung?
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